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Transport-Versicherung

Transport-Versicherung

Transport-Versicherung

Schützen Sie Ihre Waren mit einer Transport-Versicherung
Mit einer Transport-Versicherung schützen Sie sich als Gewerbetreibender vor Beschädigung und Verlust Ihrer Waren während der Beförderung. Wenn Ware beim Verladen vom Gabelstapler fällt, bei einem Lkw-Unfall beschädigt wird oder vom Frachthof gestohlen wird, müssen Sie mit hohem Verlust rechnen. Die Haft­pflichtversicherungen der Transporteure zahlen oft nicht genug, um entstandene Schäden an Ihrer Ware voll zu ersetzen. Gegen dieses finanzielle Risiko schützt Sie eine Transport-Versicherung.

Der Versicherer ersetzt teure Transportschäden
Die Transportversicherung lässt sich individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zuschneiden. Versicherbar sind Verlust und Sachschäden an den transportierten Gütern selbst, aber auch Vermögensschäden Ihrer Kunden, die durch verspätete Anlieferung entstehen. Die Transportversicherung leistet unabhängig davon, wer den Transportschaden verschuldet. Je nach Anbieter und Tarif gilt Rundum-Schutz weltweit für alle Arten von Risiken, denen Ihre Transportgüter ausgesetzt sind.


Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt kann für den Transport von Gütern zur Gefahr werden: bereits beim Verladen auf den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung wird das Gut mehrmals auf unterschiedliche Transportmittel umgeladen und auch zwischengelagert. Dies erhöht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl.

Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden angemessen zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet hier nur eine Transportversicherung.


WERKVERKEHRSVERSICHERUNG EINE EXTRA LADUNG SICHERHEIT

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?  

Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden. 

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?  

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.) 

WAS IST VERSICHERT?  

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren. 

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR? 

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch  

  • Transportmittelunfall 
  • Brand, Blitzschlag und Explosion 
  • Höhere Gewalt 

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. 

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?  

Nicht versichert sind Schäden durch:  

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse 
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen 
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen 
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand 
  • Kernenergie 
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung 
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise 
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?  

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?  

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt. 

SINNVOLLE ERGÄNZUNGEN 

Nicht immer ist ein Auftrag auf einer Baustelle an einem Tag zu erledigen. Werkzeuge und Baumaterialien werden dann in der Regel vor Ort z. B. im Bauwagen oder Container gelagert. Dort sind sie einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt (z. B. Diebstahl). Auch gegen diese Gefahren können Sie Vorsorge treffen. Wir helfen gerne, den passenden Schutz zu finden.  

Schützen Sie Ihr Fahrzeug mit einer Erweiterung der Kaskoversicherung gegen Schäden, die durch die transportierten Güter verursacht werden. Die Vollkaskoversicherung deckt nur Schäden, die plötzlich von außen verursacht werden (z. B. durch den Baum, mit dem kollidiert wird). Auch Ladung kann beispielsweise durch schlechte Sicherung erhebliche Schäden im Innenraum verursachen, die nur mit einer entsprechenden Erweiterung versichert werden können.  

Bei Unfällen im Straßenverkehr ist der Rechtsstreit nie sonderlich weit. Um Ansprüche wie einen Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder ähnliches auch bestmöglich durchsetzen zu können, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Diese kann je nach gewähltem Umfang auch für z. B. Streitigkeiten bei Hilfsgeschäften, arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern oder bei steuerrechtlichen Problemen eintreten.  

Um Ihre Betriebseinrichtung, die nicht mit auf Fahrt geht, ebenfalls gegen eine Vielzahl von Gefahren abzusichern, sollten Sie in jedem Fall eine gewerbliche Inhaltsversicherung abschließen. Hier wird meist auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung mitgeboten, die Ihre laufenden Kosten trägt, wenn Ihre Geschäftstätigkeit aufgrund eines versicherten Schadenereignisses für einige Zeit ruhen muss, bis alle Schäden behoben wurden.  

Kommt es bei einer dienstlichen Fahrt zu einem Unfall, bei dem auch Mitarbeiter verletzt werden, sind Sie als Arbeitgeber immer in der moralischen Zwickmühle. Es gibt zwar keine rechtliche Verpflichtung, Ihre geschädigten Mitarbeiter zu unterstützen, man muss aber schon davon ausgehen, dass Angehörige und Betriebsangehörige dies erwarten werden. Der Unfall geschah ja, als man im Auftrag Ihrer Firma unterwegs war. Mit einer Gruppenunfallversicherung lösen Sie das Problem einfach und preiswert für Ihr gesamtes Team. 


WARENTRANSPORT-VERSICHERUNG als sinnvolle Ergänzung für jeden, der sich Waren liefern lässt oder diese versendet

Werden Güter durch Dritte mit fremden Verkehrsmitteln (z. B. Schiff, Bahn, Flugzeug, Lkw) transportiert empfiehlt sich eine Warentransportversicherung. Hierbei handelt es sich dann nicht mehr um einen Transport im Rahmen des Werkverkehrs.  


Verkehrshaftungsversicherung

Der Frachtführer bringt zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in seiner Obhut befindet, trägt er die besondere Verantwortung für deren Unversehrtheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht unterschätzt werden darf. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haftet der Frachtführer mit seinem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB).

Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass er ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden darf. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für dieses Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – die Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Genau deshalb kann eine Warentransportversicherung mehr als sinnvoll sein (s.o.)


Vergleich und Angebot Transportversicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


 
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